Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG)
Die ÖGKH war bereits seit 2013 mit den zuständigen Behörden in Kontakt, um insbesondere die Position von Hygienefachkräften innerhalb der Berufsgruppe des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu vertreten.
Das am 7. Juli 2016 durch den Nationalrat beschlossene Bundesgesetz ermöglicht nun auch die Spezialisierung „Krankenhaushygiene“, die insgesamt 90 ECTS theoretische und praktische Ausbildung umfassen soll. Die ÖGKH wird hierzu aktiv erneut mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Gesundheit Österreich GmbH in Kontakt treten, um sich für einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsstandard mit akademischem Abschluss einzusetzen.
